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Am Aschermittwoch ist alles vorbei…

Alle Jahre wieder kommt die gleiche Mähr…

Am 09. Februar verabschiedete die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag das Positionspapier „Prostituierte schützen – Zwangsprostitution bekämpfen – Ausstiegsangebote stärken“, nachdem der SPD-Parteivorstand ähnliche Forderungen in einem internen Papier aufgestellt hatte.

Die Forderungen lauten u. a.:

o Verbot der Prostitution unter 21 Jahren, o generelles Verbot der Prostitution von schwangeren Frauen, o Bestrafung von Kunden, die die Dienstleistungen der obigen Frauen in Anspruch nehmen, o stärkere Regulierung des Straßenstrichs durch Sperrgebietsverordnungen, o Kunden sollen sich die „Hurenausweise“ der Sexarbeiter_innen zeigen lassen, o Verschärfung der Strafgesetze, u.v.m. ..

Das Papier enthält insgesamt 41 Forderungen…..

Frau Schwarzer hat dann in ihrer üblichen Art in der Zeitschrift EMMA dem noch eins draufgesetzt und will auf den Datenschutz in der Prostitution generell verzichten. (CDU/CSU und Emma verweisen beide auf sog. Verrichtungsboxen in Berlin. Erstaunlich dabei ist: die gibt es gar nicht. Wohl aber in Köln.)

Interessant ist, dass sich alle Akteure positionieren, als wären dies neue, von ihnen gerade erarbeitete Überlegungen. Das stimmt so nicht! Quasi alle Jahre wieder wird die Prostitutions-branche mit solch abstrusen Forderungen konfrontiert – zuletzt bei der Erarbeitung des ProstituiertenSchutzGesetzes in den Jahren 2015/2016.

Beunruhigend ist jedoch sehr, wie schnell Politiker_innen mal eben die Grundrechte anderer Menschen zur Disposition stellen. z. B.

o § 2 BGB: „Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18 Lebensjahres ein.“ Wer mit 18 Jahren geschäftsfähig ist, ein Auto kaufen, Handyverträge abschließen, eine Lehre oder eine Arbeit eingehen und sich als Soldat verpflichten kann, sollte doch auch das Recht haben sich für die Prostitution zu entscheiden.

o Die Altersbegrenzung kommt einem Arbeitsverbot gleich und verstößt damit gegen Art 12 GG „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“

Alle diese Forderungen betrachten wir als diskriminierend, entmündigend, stigmatisierend und paternalisierend und lehnen sie völlig ab. Es bedarf dagegen einer Stärkung von Sexarbeiter_innen, quasi eine Professionalisierung, damit sie ihre Rechte durchsetzen können und sich wehren gegen Übergriffe von Behörden, von Kunden und Bordellbetreiber_innen.

Immer nur die alten Forderungen zu wiederholen, langweilt und stellt keine Lösungen dar. Ausführliche Stellungnahme: www.bsd-ev.info/aktuelles

Quelle: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD)


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