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Landesregierung untersagt Prostitution

Seit dem 17.03.2020 haben Sexarbeitsstätten in M-V geschlossen. Während körpernahe Dienstleistungen wie Massage, Friseure, Pediküre unter Auflagen seit Mai bereits wieder erlaubt sind, blieb für Sexarbeiter_innen die Arbeit in den dafür vorgesehenen Betriebsstätten verboten.

Ende Juni erwirkte eine Sexarbeiterin aus Neubrandenburg am verwaltungsgericht Schwerin eine Erlaubnis um sexuelle Dienstleistungen weiter in Hotelzimmern bzw. in Form von Hausbesuchen durchzuführen. (siehe auch https://www.stark-machen.de/ ). Dem wurde nun mit der aktuellen Verordnung der Landesregierung zur CoronaLockerungs-LVO und zur Änderung der Quarantäneverordnung endgültig ein Riegel vorgeschoben. Hier heißt es seit dem 9. Juli 2020 in §3 (30): „Prostitution ist untersagt. Das Prostitutionsgewerbe bleibt für den Publikumsverkehr geschlossen.“

Die ökonomischen, sozialen und psycho-emotionalen Folgen eines Verbotes für Sexarbeiter_innen sind für die Politik kaum nachvollziehbar. Das 2017 inkraft getretene ProstituiertenSchutzGesetz wurde besonders zum Schutze der Prostituierten (mehrheitlich Frauen) beschlossen. Gerade jetzt braucht diese vulnerable Gruppe der Sexarbeiter_innen Unterstützung in jeglicher Hinsicht und vor allem eine Perspektive für ihre Arbeit.

SeLA berät, begleitet und unterstützt auch während Corona Sexarbeiter_innen, die von Diskriminierung, Stigmatisierung, erschwerten Arbeitsbedingungen und hochschwelligem Zugang zu öffentlichen Leistungssystemen betroffen sind. Viele von SeLAs Klient_innen hatten nicht die Möglichkeit, sich ein finanzielles Polster aufzubauen. Für die Sexarbeiter_innen, die seit Mai darauf warten, dass sie wieder arbeiten können gibt es kaum Alternativen. Ausbleibende Einnahmen, erschwerter Zugang zu öffentlichen Hilfesystemen und drohende Wohnungslosigkeit führen zwangsweise zu gesundheitsgefährdenden Bedingungen in der Sexarbeit. Um das Überleben zu sichern, wird illegal gearbeitet. Das Nichteinhalten des Arbeitsverbotes zieht wiederum Bußgeldstrafen nach sich, die die Sexarbeiter_innen zusätzlich in langfristige finanzielle Schwierigkeiten bringen. Sexarbeiter_innen ohne festen Wohnsitz begeben sich neben finanziellen, auch in soziale Abhängigkeiten. Letztlich wird bundesweit in Beratungsstellen eine Prekarisierung der Lebens- und Arbeitsbedingungen vieler Sexarbeiter_innen beobachtet. Informationen auch hier: http://www.bufas.net/ https://www.aidshilfe.de/

Quelle: SeLA – Beratungsstelle für Menschen in der Sexarbeit / Rostock


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