Landesregierung untersagt Prostitution
Seit dem 17.03.2020 haben Sexarbeitsstätten in M-V geschlossen. Während körpernahe Dienstleistungen wie Massage, Friseure, Pediküre unter Auflagen seit Mai bereits wieder erlaubt sind, blieb für Sexarbeiter_innen die Arbeit in den dafür vorgesehenen Betriebsstätten verboten. Ende Juni erwirkte eine Sexarbeiterin aus Neubrandenburg am verwaltungsgericht Schwerin eine Erlaubnis um sexuelle Dienstleistungen weiter in Hotelzimmern bzw. in Form… weiterlesen